Es sei daran
erinnert, dass die von den Rechtskonservativen und Sozialdemokraten
im Februar beschlossenen Abänderungswünsche des EU-Parlaments
den neoliberalen Grundcharakter der geplanten "Dienstleistungsrichtlinie"
keineswegs aufgehoben oder auch nur erheblich eingeschränkt hatten.
So wurde das "Herkunftslandprinzip" zwar im Text der Richtlinie
nicht mehr so genannt, aber auch in der Fassung der EU-Parlamentsmehrheit
nicht ausdrücklich festgeschrieben, dass bei grenzüberschreitenden
Dienstleistungen grundsätzlich die Bestimmungen des "Ziellandes"
einzuhalten sind. Faktisch war das Herkunftslandprinzip hinter der Formel
vom "Freien Dienstleistungsverkehr", zu dessen Zulassung und
Förderung die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bereits in der
vom EU-Parlament verabschiedeten Fassung "durch die Hintertür"
beibehalten worden. Aus diesem Grund hatten die Fraktion der Linken
und ein großer Teil der französischen Sozialisten im EU-Parlament
die Änderungsvorschläge als unzureichend abgelehnt.