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Fauler Kompromiss

Bereits im Vorfeld der Beratung des Europäischen Parlaments über die EU-Dienstleistungsrichtlinie gingen Meldungen durch die Medien, dass die Richtlinie entschärft sei. Dadurch ließen sich aber Zehntausende nicht abhalten, mit den Gewerkschaften und sozialen Bewegungen gegen die Richtlinie zu demonstrieren. In Berlin wurden am 11.2. ca. 40.000, in Straßburg am selben Tag 15.000 und am 14.2. noch einmal 40.000 gezählt.

Wo die Menschen über den Inhalt dieser Richtlinie aufgeklärt werden konnten, war ihre Empörung groß. Unter den Appell an den ostwestfälischen EU-Abgeordneten wurden über 2.000 Unterschriften gesammelt; ein sehr großer Teil in Betrieben und Verwaltungen.

„Dienstleistungsrichtlinie entschärft“ hieß es nach der Abstimmung im EU-Parlament im Mindener Tageblatt. Auf dem Foto waren die erfreuten SPD-Abgeordneten Evelyne Gebhardt und Martin Schulz abgebildet. Aber Martin Schulz hatte schon vor Wochen offen gesagt, worum es den sozialdemokratischen Verhandlungsführern ging: „Letztlich geht es in den Gesprächen der kommenden Wochen weniger um inhaltliche als um sprachliche Korrekturen.“ So konnten die CDU-Abgeordneten wie Elmar Brok nach dem Beschluss des EU-Parlaments zufrieden von einem „Erfolg“ sprechen. Nur die Fraktion der Europäischen Linken war Sprachrohr der Gewerkschafter und Mitstreiter der sozialen Bewegungen und stimmte geschlossen gegen die Richtlinie.

Der Bolkestein-Hammer wäre ohne den Protest sang- und klanglos über die Bühne gegangen. Einige kleine Veränderungen mussten vorgenommen werden. Das Herkunftslandsprinzip aber wurde nur umbenannt und im Prinzip erhalten. Etliche Formulierungen sind schwammiger geworden. Das bedeutet die Weichenstellung in Richtung eines europaweiten Lohn- und Sozialdumpings, eines „Wettbewerbs“ um niedrigste Löhne und Sozialabgaben, niedrigste Steuern, Verbraucherschutz- und Umweltvorschriften.

Das Ringen um die Dienstleistungsrichtlinie ist noch nicht beendet:

  • Nun muss die Europäische Kommission sich mit dem Beschluss des EU-Parlaments befassen. Hier ist damit zu rechnen, dass selbst die kleinen Verwässerungen wieder zurückgenommen werden. Binnenmarktkommissar Charlie McCREEVY kündigte das bereits an.
  • Bereiche, die vorerst aus dem Geltungsbereich des Bolkestein-Hammers herausgenommen werden, müssen damit rechnen, später mit einer eigenen Richtlinie bedacht zu werden. Diese Taktik wurde z.B. bereits bei der Bolkestein – Dienstleistungsrichtlinie angewendet. Ursprünglich war beabsichtigt, auch die Zahlung von Steuern nach dem Herkunftslandsprinzip zu regeln. Das schien aber doch zu viel Widerstand hervorzurufen und daher wurde dieses Thema herausgenommen. Es soll nun in einer eigenen Richtlinie umgesetzt werden: In Vorbereitung ist eine Richtlinie, nach der künftig die Steuern nach dem „Sitzlandprinzip“ gezahlt werden sollen.
  • Schwammige Formulierungen stellen eine besondere Gefahr dar. Der Europäische Gerichtshof wird dann in letzter Instanz angerufen. Der hat z.B. bei der Interpretation der Flughafenrichtlinie beweisen, welche Rolle er spielt: Mit der Richtlinie sei die Senkung der Betriebskosten das Ziel gewesen. Damit sei die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nicht vereinbar. So ist es in einem Urteil nachzulesen, mit dem es der italienischen Regierung untersagt wurde, die Übernahme des Personals im falle der Privatisierung der Flugabfertigung zu verlangen.

Um es dem Europäischen Gerichtshof einfach zu machen, wurde in der Dienstleistungsrichtlinie eine Formulierung aufgenommen, nach dem die unternehmerischen Marktfreiheiten den gleichen Rang erhalten sollen wie die Grundrechtscharta. Auf diese Ungeheuerlichkeit machte die IG BAU in ihrer Stellungnahme aufmerksam.

Die Auseinandersetzung muss weitergehen. Die Berliner Regierung muss unter Druck gesetzt werden, diese Richtlinie zu verhindern. Politische Alternativen zum Europa der Konzerne und Generale müssen entwickelt werden. Der zunehmende Widerstand braucht eine Perspektive.

DKP Minden, Februar 2006

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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