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1-Euro-Jobs = Moderner Arbeitsdienst

Hartz IV bricht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung von NRW. Laut Grundgesetz haben wir das Grundrecht, „Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Und im Artikel 12 GG heißt es weiter. “Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“ Damit soll mit Hartz IV Schluss sein. Für Erwerbslose, die keine Arbeit oder Ausbildung finden können, sollen sogenannte Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Sie können als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs) eingerichtet werden.

600.000 bis 700.000 Arbeitsgelegenheiten sollen bundesweit eingerichtet werden. Dafür stellt der Bund 6.35 Milliarden Euro bereit. Er erhält allerdings von der Arbeitsagentur für jeden Erwerbslosen, der ins ALG II abrutscht, knapp 100.000 Euro. Die Arbeitsagentur rechnet für 2005 mit einer Gesamtsumme von 6,7 Milliarden Euro. Das bedeutet: Die Zwangsdienste werden auch noch aus den Mitteln unserer Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Jede Arbeit zumutbar

Der Paragraf §15 SGB II sieht eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung vor. Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält, muss jede zumutbare Arbeit und Arbeitsgelegenheit annehmen; sie darf nur nicht illegal oder sittenwidrig sein.

(§ 10 SGB II: „Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar.“)

Die „Vereinbarung“ kann auch als Bescheid der Behörde erfolgen; d.h. letztlich entscheidet nur der Sachbearbeiter – von einer „Vereinbarung“ kann gar keine Rede sein.

Jugendliche unter 25 Jahren besonders betroffen

Jugendliche unter 25 Jahren sind besonders betroffen. Sie sollen alle sofort „vermittelt“ werden. (§ 3 Absatz 2 SGB II: „Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln“.)

Ein Recht auf Ausbildung ist nicht mehr vorgesehen. Viele Jugendliche werden gleich in die Perspektivlosigkeit entlassen.

Bei Ablehnung Sanktionen

Bei Ablehnung drohen Sanktionen: Um 30 Prozent kann die Regelleistung gekürzt und der Zuschlag kann ganz gestrichen werden. (das ist übrigens auch bei sog. unwirtschaftlichem Verhalten möglich )

Bei unter 25 Jährigen kann das Geld ganz gestrichen werden; die Miete wird direkt an den Vermieter gezahlt. U.U. gibt es nur noch Lebensmittelgutscheine.

Im Wiederholungsfall sind weitere Kürzungen möglich.

Bei Familien können dann noch Sachleistungen und Lebensmittelgutscheine verteilt werden, bei Vorhandensein minderjähriger Kinder soll es geschehen.

Ist eine Kürzung ausgesprochen worden, dauert sie immer 3 Monate.

Künftig sollen Gerichtsgebühren bei Sozialgerichten eingeführt werden. Damit werden die von Willkür Betroffenen auch noch auf der juristischen Ebene recht- und wehrlos gemacht. Denn niemand kann von dem kargen ALG II noch etwas für Gerichtskosten abzweigen.

Kein Arbeitsverhältnis

1-Euro-Arbeitsgelegenheiten begründen nach derzeitiger Rechtsauffassung kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Die Betroffenen sind nur noch durch das Arbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz abgesichert.

Das hat schwerwiegende Konsequenzen für diese Arbeitsgelegenheiten:

- es gibt keine gewerkschaftlichen Rechte,

- kein Betriebs- oder Personalrat, keine Vertretungsrechte.

- kein Kündigungsschutz,

- keine Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

- kein Recht auf Unfallrente, da die Betroffenen nicht in der betrieblichen Unfallversicherung versichert sind (sie arbeiten juristisch gar nicht und schon gar nicht in einem Betrieb).

- sie unterliegen nicht dem Tarifvertragsgesetz.

Eine Erstattung von Fahrtkosten oder Arbeitskleidung ist nicht vorgesehen.

Die Arbeitsgelegenheiten sind befristet (auf 6 oder 9 Monate).

Diese Arbeitsgelegenheiten sind Zwangsdienste. Sie schaffen die freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl ab. Das verstößt auch gegen internationales Recht. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO verbietet Zwangs- und Pflichtarbeiten.

Bieten die Arbeitsgelegenheiten Chancen und Perspektiven?

Sind die Arbeitsgelegenheiten nur „zusätzliche“ Tätigkeiten?

- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Soziales hat den Begriff „zusätzlich“ definiert. Danach ist die Tätigkeit „zusätzlich“, wenn sie „ergänzend“ zu dem ist, was Fachkräfte „üblicherweise“ leisten. Jeder soziale Kahlschlag schafft Raum für „ergänzende“ Aufgaben.

Ein lehrreiches Beispiel aus Berlin: Die Arbeitsagentur hat nun Beschäftigung als „zusätzlich“ definiert, wenn sie von den Kommunen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt gewährleistet werden kann! Angesichts der finanziellen Misere der Kommunen können diese Arbeitsgelegenheiten nahezu überall eingerichtet werden.

- Sie müssen „im öffentlichen Interesse“ sein. Das ist auch ein außerordentlich dehnbarer Begriff.

- Inzwischen können auch Privatbetriebe davon Gebrauch machen. (Verwaltungsanordnung der Arbeitsagentur; UZ vom 17.9.05)

Das alles öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Sind die Arbeitsgelegenheiten qualifizierend? Oder bilden sie eine Brücke in den Arbeitsmarkt?

- Qualifizierung kostet stets Geld. Also bleibt nur “Learning by doing”. Qualifizierte Arbeit wird eher abgewertet.

- Ausreichende Arbeitsplätze stehen gar nicht zur Verfügung. Insgesamt sind in unserem Land über 8 Millionen Menschen ohne Job.

Ein Beispiel aus Hamburg: Träger von Einrichtungen, die bisher Umschulungen durchführten, entlassen Mitarbeiter und „beschäftigen“ 1-Euro-Skalven oder organisieren „Aktivierungen“, also Trainingsmaßnahmen. Z.T. mit herabwürdigen unnützen Tätigkeiten. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen soll es in Hamburg bis 2006 nicht mehr geben. Berufsförderungswerke, die Rehabilitanten fördern, sind in Frage gestellt. Das scheint ein bundesweiter Trend zu sein. Die Folgen werden ganz anders sein.

Die Folgen:

1. Verdrängung regulärer Beschäftigung. Arbeitsplätze werden weiter abgebaut werden durch diese Zwangsdienste. Wer wird noch teurere Beschäftige haben wollen?

2. es wird massivr Druck auf die Tariflöhne ausgeübt. Der Niedriglohnsektor wird durchgesetzt. Eine kommunale Reservearmee von billigsten Arbeitskräften wird geschaffen. Die Arbeitsplätze der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und bei den Wohlfahrtsverbänden sind besonders gefährdet. Die Noch-Beschäftigten sollen Angst bekommen und sich möglichst alles bieten lassen. Hartz IV ist dafür die Drohkulisse. Wer künftig arbeitslos wird, muss befürchten, ein Jahr später denselben Job für 1 Euro machen zu müssen. Die Senkung der Lohnkosten ist das Ziel. Die soziale Spaltung dient als Mittel dazu. Die Vorbilder gab es zu Beginn der 30 Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Der damalige Ausgang ist bekannt!

3. Einspareffekte. Viele werden schlicht aus der Leistung ausgesteuert werden. Es wird damit gerechnet, dass viele Betroffene den Druck und die ständigen neuen Antragstellungen nicht durchhalten.

4. Die Arbeitslosenstatistik wird geschönt. Alle Ein-Euro-Jobber werden nicht als Arbeitslose gezählt.

5. Die Träger von Arbeitsgelegenheiten können sich gesundstoßen. Sie erhalten für die Schaffung einer Arbeitsgelegenheit 500 Euro. Die Aufwandsentschädigungen werden allerdings davon abgezogen. Klar ist: Für den Träger bleibt umso mehr, je schlechter die Betreuung ist und je mehr sie am Einsatz dieser billigen Arbeitssklaven verdienen bzw. an regulären Arbeitslätzen einsparen können.

Lokale Situation

Das Optionsmodell des Kreises Minden-Lübbecke und der Stadt Minden koppelt das ALG II von der Arbeitsvermittlung ab. Das wird schon räumlich ganz deutlich: Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder nur nach einer Stelle sucht, begibt sich künftig zur Arbeitsagentur. Wer ALG II-Empfänger ist, geht zur Behörde in der ehemaligen Sparkasse am Kleinen Domhof.

Der Kreis Minden-Lübbecke hat ein großes Interesse am Sieg im „Wettbewerb“ der Modelle. Das wurde auch öffentlich geäußert. Das kann nur bedeuten, dass die politisch Verantwortlichen möglichst viele Menschen in Ein-Euro-Jobs pressen und möglichst viele Betroffene aus dem Leistungsbezug hinausdrängen wollen. Die Kosten sollen maximal gedrückt werden. So wurde schon im August 2004 verkündet: Bis zu 7.000 Arbeitsgelegenheiten sollen geschaffen werden. Bei der Pro Arbeit allein 4.000 (MT vom 12.8.04). Finanzielle Engpässe sind schon jetzt klar. Von 26 Mio. fehlenden Mitteln ist die Rede. Andere Träger stehen bereit. Z.B. die IFAS, die schon Erfahrungen darin haben.

Die Forderung “Hartz IV muss weg!“ bleibt weiterhin aktuell. Diese Zwangsdienste müssen wieder weg. Viel wäre aber schon gewonnen, wenn eine Reihe von Auflagen durchgesetzt werden könnte:

- Nur mit Arbeitsvertrag

- Nur auf freiwilliger Basis. eine Ablehnung darf keine leistungsrechtlichen Konsequenzen haben. Wahlmöglichkeiten müssen vorhanden sein.

- Vertretungsrechte für die Betroffenen.

- Qualifizierung muss gewährleistet werden

- Dürfen nur außerhalb von kosten- bzw. entgeltpflichtigen Einsatzbereichen liegen

- Die Kommunen müssen ihren Ermessensspielraum nutzen; statt Arbeitsgelegenheiten dürfen sie nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchführen.

Hartz IV und der gesamte Sozialabbau werden nur gestoppt werden können, wenn es zu einem breiten aktiven Bündnis von Beschäftigten, Gewerkschaften und Erwerbslosen kommt. Die Aktivitäten des „Mindener Bündnis gegen Sozialabbau“ bilden dafür hoffnungsvolle Ansätze.

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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