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TTIP/CETA: Gefährliche Tricks

Angesichts massiver Kritik an den privaten Schiedsverfahren (ISDS) sah sich die EU-Kommission veranlasst, mit der neuen kanadischen Regierung Nachverhandlungen zum Vertrag mit Kanada (CETA) zu führen, obwohl der Vertrag im Herbst 2015 als „ausverhandelt“ galt. Mit diesen Schiedsverfahren können Konzerne Staaten verklagen, wenn deren Entscheidungen ihre Gewinnaussichten schmälern. Sie werden von Wirtschaftsanwälten privater Kanzleien geführt, sind geheim und lassen eine Revision nicht zu. Daran entzündete sich die Kritik.

Nun soll ein Investitionsgerichtshof (ICS) geschaffen werden. Damit versuchte auch schon Wirtschaftsminister Gabriel die Kritik in der SPD ruhig zu stellen. Die Richter sollen von den Staaten ausgewählt und ausgebildet werden, die Verfahren sollen transparenter werden und es soll Berufungsmechanismen geben. Ähnliches soll nach dem Wunsch der EU-Kommission auch im Vertrag mit den USA (TTIP) verankert werden.

ICS statt ISDS – keine Besserung

Der Deutsche Richterbund stellte dazu im Februar 2016 fest: „Der Deutsche Richterbund lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic and Investment Partnership (TTIP) ab. Der DRB sieht weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht.“ Er kritisiert, dass damit die EU und die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, „sich mit dem Abschluss der Vereinbarung der Gerichtsbarkeit des ICS und der Anwendung einer vom Kläger bestimmten internationalen Verfahrensordnung (…) zu unterwerfen. Die Entscheidungen des ICS sind bindend.“ Damit würde die „Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten eingeschränkt.“ Die Unabhängigkeit der Richter stellt der DBK infrage , betrachtet das ICS als „ständiges Schiedsgericht“, das voraussichtlich von denselben Personen besetzt werde, die jetzt in den privaten Schiedsgerichten vertreten sind.

Weitere Kritikpunkte sind zu ergänzen:

• Auch mit den ICS bleibt es dabei: Es wird eine Paralleljustiz geschaffen, die Konzerne gegen missliebige Entscheidungen von Staaten nutzen können.

• TTIP/CETA garantieren mit ihrem Investitionsschutz Gewinnansprüche. Bei entgangenem „erwartetem“ Gewinn, bei „indirekter Enteignung“ können Konzerne Staaten verklagen. Mit äußerst dehnbaren Formulierungen wie Schutz der „legitimen Erwartungen“ im Rahmen der Bestimmung der „gerechten und billigen Behandlung“ wird ein weites Feld von Klagemöglichkeiten eröffnet.

• Im CETA gibt es einen Bezug zu den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Doch für die Einhaltung von Arbeitsrechten kann ausdrücklich nicht geklagt werden; Gewerkschaften, Umweltorganisationen etc. sind ja ohnehin vom Klageweg ausgeschlossen. Zudem gibt es einen weiteren Trick, auf den in der VER.DI PUBLIK 1-2016 hingewiesen wurde: CETA bezieht sich auf die ILO-Erklärung von 1998. Diese Erklärung spricht aber nur von einem „akzeptablen Minimum an Arbeitsstandards“! Das lässt sehr viel Spielraum nach unten. Das Recht auf Kündigungsschutz fehlt dabei ebenso wie das Recht auf bezahlten Urlaub oder das Recht auf Kranken-, Arbeitslosen-, Arbeitsunfähigkeits- und Renten-Versicherung. Die Aufzählung ist unvollständig. (VER.DI PUBLIK 1-2016)

• Und es bleibt bei der Regulatorischen Zusammenarbeit, der zentralen Gefahr für unsere Arbeits-, Verbraucher-, Umweltrechte, für unsere sozialen Rechte und die Demokratie. Näheres dazu in dem Beitrag „Die regulatorische Zusammenarbeit - Konzerninteressen über alles“

Daher: CETA verhindern!

Der Vertrag soll noch in diesem Jahr ratifiziert werden. Die EU-Kommission möchte ihn am liebsten schon vor dem Sommer vorläufig in Kraft setzen und damit Fakten schaffen. Noch immer ist dabei offen, ob über CETA auch in den Mitgliedstaaten der EU abgestimmt werden muss.

Quellen:

VER.DI PUBLIK 1-2016, CETA - einfach ausgetrickst http://publik.verdi.de/2016/ausgabe-01/gewerkschaft/brennpunkt/seite-3/A0

Deutscher Richterbund, Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP - Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015

http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Stellungnahmen/ 2016/DRB_160201_Stn_Nr_04_Europaeisches_Investitionsgericht.pdf

rl

März 2016

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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